Wer kann sich versichern
Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich durch eine Reisekrankenversicherung absichern. Auch Ausländer, die Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können in der Regel eine Reisekrankenversicherung abschließen. Allerdings bieten garantieren nicht alle Versicherungen diesem Personenkreis auch Versicherungsschutz bei Reisen in das jeweilige Heimatland (das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben). Tipp: Im Einzelfall prüfen.
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