Versicherungsmöglichkeiten

  1. Sie sind Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse und es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Reiseland. Zu erfragen ist dies bei der Krankenkasse. Dort erhalten Sie dann auch einen Auslandsreisekrankenschein.
    Tipp: Zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abschließen, denn nicht alle Leistungen, wie z.B. Krankenrücktransport oder privatärztliche Versorgung im Krankenhaus, werden von der Krankenkasse übernommen.
  2. Wenn Sie in Deutschland bei einer Krankenversicherung privat krankenversichert sind.


Dann sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft folgende Fragen klären:

  1. Zahlt der Versicherer auch in Ihrem Reiseland?
  2. Gibt es eine zeitliche Befristung des Auslandsaufenthaltes?

Innerhalb Europas besteht in der Regel keine zeitliche Begrenzung.
Bei Reisen ins außereuropäische Ausland bestehen oft zeitliche Begrenzungen.
Tipp: Zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abschließen, denn für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland zahlt in der Regel Ihre private Krankenversicherung nicht. Für den Fall, dass Sie eine Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung gewählt haben, können Sie Ihre Auslandsrechnungen über die Reiseversicherung die meist keine Selbstbeteiligung haben abrechnen.

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