Leistungsabrechnung
Sie treten in Vorleistung und reichen dann die Rechnung beim Versicherer ein. Es ist empfehlenswert im stationären Bereich darauf zu achten, ob der Versicherer gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung abgibt, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten eine Notrufnummer an. Es empfiehlt sich nachzufragen, wie kompetent die Leute sind und welche Entscheidungsvollmachten sie haben. Optimal ist, wenn diese Notrufnummer 24 Stunden täglich das gesamte Jahr hindurch mit auslandserfahrenen Ärzten besetzt ist, welche Ihnen sofort Hilfestellung geben können und die Entscheidungskompetenz haben, gegenüber den Krankenhäusern eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
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